Unser KDB-Tag steht kurz bevor.

Am 21.06.2025 erwarten euch hochrangige Referenten und abwechslungsreiche Trainings- sowie Theorie-Einheiten in der Landkostarena in Bestensee!

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Das Onlinetraining wurde aufgrund der sich bessernden Coronasituation beendet.

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Zusätzlich zu unseren Datenschutzbestimmungen gelten für die Teilnahme die folgenden Bedingungen, die Sie akzeptieren, wenn Sie sich für den Newsletter anmelden:

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  • Wir verwenden zur Durchführung von Übungseinheiten die Software "Zoom". Die entsprechenden Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Folgenden:

Datenschutzerklärung "Zoom"

Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ informieren.

 

Zweck der Verarbeitung

 

Wir nutzen das Tool „Zoom“, um Telefonkonferenzen, Online-Meetings, Videokonferenzen und/oder Webinare durchzuführen (nachfolgend: „Online-Meetings“). „Zoom“ ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat.

 

Verantwortlicher

 

Verantwortlicher für Datenverarbeitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von „Online-Meetings“ steht, ist Karatedachverband Brandenburg e.V.

 

 

Hinweis: Soweit Sie die Internetseite von „Zoom“ aufrufen, ist der Anbieter von „Zoom“ für die Datenverarbeitung verantwortlich. Ein Aufruf der Internetseite ist für die Nutzung von „Zoom“ jedoch nur erforderlich, um sich die Software für die Nutzung von „Zoom“ herunterzuladen.

 

Sie können „Zoom“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zugangsdaten zum Meeting direkt in der „Zoom“-App eingeben.

 

Wenn Sie die „Zoom“-App nicht nutzen wollen oder können, dann sind die Basisfunktionen auch über eine Browser-Version nutzbar, die Sie ebenfalls auf der Website von „Zoom“ finden.

 

 

Welche Daten werden verarbeitet?

 

Bei der Nutzung von „Zoom“ werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Daten hängt dabei auch davon ab, welche Angaben zu Daten Sie vor bzw. bei der Teilnahme an einem „Online-Meeting“ machen.

 

Folgende personenbezogene Daten sind Gegenstand der Verarbeitung:

 

Angaben zum Benutzer: Vorname, Nachname, Telefon (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (wenn „Single-Sign-On“ nicht verwendet wird), Profilbild (optional),

Abteilung (optional)

Meeting-Metadaten: Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte-/Hardware-Informationen

 

Bei Aufzeichnungen (optional): MP4-Datei aller Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, M4A-Datei aller Audioaufnahmen, Textdatei des Online-Meeting-Chats.

 

Bei Einwahl mit dem Telefon: Angabe zur eingehenden und ausgehenden Rufnummer, Ländername, Start- und Endzeit. Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Geräts gespeichert werden.

 

Text-, Audio- und Videodaten: Sie haben ggf. die Möglichkeit, in einem „Online-Meeting“ die Chat-, Fragen- oder Umfragenfunktionen zu nutzen. Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese im „Online-Meeting“ anzuzeigen und ggf. zu protokollieren. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon Ihres Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Sie können die Kamera oder das Mikrofon jederzeit selbst über die „Zoom“-Applikationen abschalten bzw. stummstellen.

 

Um an einem „Online-Meeting“ teilzunehmen bzw. den „Meeting-Raum“ zu betreten, müssen Sie zumindest Angaben zu Ihrem Namen machen.

 

 

Umfang der Verarbeitung

 

Wir verwenden „Zoom“, um „Online-Meetings“ durchzuführen. Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das im Vorwege transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Die Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen zudem in der „Zoom“-App angezeigt.

 

Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein.

 

Im Falle von Webinaren können wir für Zwecke der Aufzeichnung und Nachbereitung von Webinaren auch die gestellten Fragen von Webinar-Teilnehmenden verarbeiten.

 

Wenn Sie bei „Zoom“ als Benutzer registriert sind, dann können Berichte über „Online-Meetings“ (Meeting-Metadaten, Daten zur Telefoneinwahl, Fragen und Antworten in Webinaren, Umfragefunktion in Webinaren) bis zu einem Monat bei „Zoom“ gespeichert werden.

 

Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.

 

 

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“.

Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Vertragsbeziehungen durchgeführt werden.

Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“.

 

Empfänger / Weitergabe von Daten

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online-Meetings“ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online-Meetings“ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind.

Weitere Empfänger: Der Anbieter von „Zoom“ erhält notwendigerweise Kenntnis von den o.g. Daten, soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit „Zoom“ vorgesehen ist.

 

Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

„Zoom“ ist ein Dienst, der von einem Anbieter aus den USA erbracht wird. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet damit auch in einem Drittland statt. Wir haben mit dem Anbieter von „Zoom“ einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht.

Ein angemessenes Datenschutzniveau ist zum einen durch den Abschluss der sog. EU-Standardvertragsklauseln garantiert. Als ergänzende Schutzmaßnahmen haben wir ferner unsere Zoom-Konfiguration so vorgenommen, dass für die Durchführung von „Online-Meetings“ nur Rechenzentren in der EU, dem EWR bzw. sicheren Drittstaaten wie z.B. Kanada oder Japan genutzt werden.

 

Datenschutzbeauftragter

Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten benannt. Anfragen zum Thema Datenschutz stellen Sie bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  oder an unsere Geschäftsstelle in der Sophienstraße 49, 14772 Brandenburg/Havel

 

Ihre Rechte als Betroffene/r

 

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.

 

Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

 

Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.

Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

 

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

 

Löschung von Daten

 

Wir löschen personenbezogene Daten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um vertragliche Leistungen zur erfüllen, Gewährleistungs- und ggf. Garantieansprüche prüfen und gewähren oder abwehren zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.

 

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

 

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

 

Änderung dieser Datenschutzhinweise

Wir überarbeiten diese Datenschutzhinweise bei Änderungen der Datenverarbeitung oder bei sonstigen Anlässen, die dies erforderlich machen. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie stets auf dieser Internetseite.

Stand: 26.01.2021

 

 

 

 

 

Wir stehen für sauberen Sport. Daher unterstützen wir alle zielführenden Aktivitäten in der Anti-Doping-Arbeit und engagieren uns in der Dopingprävention.


Als Teil des Netzwerkes GEMEINSAM GEGEN DOPING vertreten wir Werte wie Fairplay und Chancengleichheit und setzen uns für die Gesundheit unserer Athletinnen und Athleten ein. Dazu arbeiten wir eng mit der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zusammen. Denn nur so können wir die positiven Werte des Sports schützen. Im Rahmen von GEMEINSAM GEGEN DOPING bieten wir Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainern, Eltern sowie allen weiteren Interessierten wichtige Hilfestellungen für sauberen Sport an.


Online-Angebote
www.gemeinsam-gegen-doping.de bietet Zugang zu wichtigen Hilfestellungen (NADAmed, Beispielliste oder Kölner Liste®) und umfangreiche Informationen für alle Zielgruppen.
Auf der Seite www.nada.de finden sich alle relevanten Infos zum Regelwerk (NADA-Code), ADAMS oder den Meldepflichten für Testpool-Athletinnen und –athleten.


GEMEINSAM GEGEN DOPING e-Learning
Der Online-Kurs zur Dopingprävention vermittelt umfangreiches Anti-Doping-Wissen in knapp 30 min: Hier gehts zur Anmeldung


NADA-App – für unterwegs
NADAmed, Beispielliste, Kölner Liste® sowie aktuelle Warnmeldungen und weitere Informationen auf dem Handy
NADA-App für iOS
NADA-App für Android

 

Anti-Doping-Bauftragter des KDB e.V.

Bodo Pippel

 

Wado-Ryu

Besonderheiten des Wado-Ryu

Ich wurde in meiner Aufgabe als Stilrichtungsreferent gebeten, hier die prinzipiellen Unterschiede der Stilrichtung Wado Ryu gegenüber anderen Stilrichtungen vorzustellen.

Ich möchte dieser Bitte gerne nachkommen. Mein grundsätzlicher Ansatz bei der Darstellung der Unterschiede der Stilrichtungen in den folgenden Ausführungen ist allerdings ein anderer.

 

Ich persönlich gehe davon aus, dass die wenigsten Sportler, die mit Karate beginnen, sich auch aktiv für eine Stilrichtung entscheiden. Vielmehr ist es aus meiner Sicht doch eher so, dass man durch bestimmte Umstände zum Karate kommt und zunächst die vom Trainer vorgegebenen Übungen durchführt.
Erst sehr viel später ist man (und sollte man auch) in der Lage, selbst zu entscheiden, ob dies die richtigen Übungen (und somit auch die richtige Stilrichtung) für den eigenen Körper (Größe, Masse) sind.

 

Ein großer Meister unserer Stilrichtung hat einmal den Satz geäußert:
Man entscheidet nicht alles im Leben sofort. 
Man muss nur nach einer gewissen Zeit des Handelns überprüfen, dass es der richtige Weg ist.

In diesem Sinne sehe ich auch unsere Entwicklung als Karateka und nicht nur hier.
Diese Erkenntnis sollte in allen Bereichen des Lebens Anwendung finden.

Nun zur Stilrichtung "Wado Ryu"- "Der Weg des Friedens":
Der Stil Wado Ryu wurde von Hironori Otsuka begründet.
Hironori Otsuka war Schüler von Gichin Funakoshi. 
Gichin Funakoshi traf noch vor dem zweiten Weltkrieg (ca. 1922) bei der Vorstellung
seiner Kampfkunst, des Okinawa Karate, auf Hironori Otsuka. Hironori Otsuka 
wurde Schüler von Funakoshi. Hironori Otsuka war zu diesem Zeitpunkt 
schon Meister in einer ursprünglichen japanischen Kampfkunst, 
dem Yoshinryu Jiu-Jitsu Kempo.

 

Durch die Verbindung dieser unterschiedlichen Arten entstand die Stilrichtung Wado Ryu. Allgemein kann man davon ausgehen, dass das Wado Ryu Karate die Entwicklung aus dem von Funakoshi gelehrten Okinawa Karate und den Otsuka bekannten Einflüssen des Jiu Jitsu und Kendo ist. Für beide Meister stand die Entwicklung des Karate im Vordergrund. Beide entwickelten Partnerübungen, die das Wachstum des Karate vorantreiben sollten.
Hier wurden die Kenntnisse von Otsuka im Bereich der Partnerübungen genutzt, da das Okinawa Karate bis dahin nur die Formen Kihon und Kata kannte.

 

So ist auch der gegenwärtige Unterschied der Stilrichtung Wado Ryu zu anderen Stilrichtungen zu sehen.
Im Folgenden möchte ich die Unterschiede zur Stilrichtung Shotokan erläutern, da sich hierbei, aufgrund der großen Verbreitung des Shotokan-Stiles in Deutschland, die meisten Karateka etwas vorstellen können.

Während man im Shotokan die Kata als das "historische Erbe" bezeichnen kann, sind dies im Wado Ryueher die vielen Formen der Partnerübungen. Stellvertretend seien hier nur die Partnerübungen des Kihon Kumite (Partnerübungen mit Ausweichbewegungen), des Idori (Bodenkampf) und des Tanto Tori (Messerkampf) genannt. Im ursprünglichen Wado Ryu Karate wurden auch nur neun Kata als ausreichend dargestellt.
Dies waren die Kata Pinan 1-5, Naihanshi, Kushanku, Seishan und Chinto. Zwischenzeitlich werden deutlich mehr Kata gelehrt. Dies hat sicher seine Gründe in der Wettbewerbsfähigkeit bei den Wettkämpfen.

Der prinzipielle Unterschied zum Beispiel zur Stilrichtung Shotokan besteht in der völlig anderen Philosophie der Verteidigungsform. Die Verteidigungsformen im Shotokan entsprechen mehr den geradlinigen, direkten Bewegungen zur Verteidigung. Ein Angriff wird gebrochen, bevor der Gegenangriff erfolgt.
Dies ist im Wado Ryu Karate völlig anders. Hier liegt der Grundsatz eher auf ausweichenden, direkten Kontern in den Angriff des Gegners hinein. Man legt großen Wert auf die Vermittlung der Kunst des Ausweichens und Mitführens des gegnerischen Angriffs. Hier lehnen sich die Verteidigungsformen eher an die Prinzipien des Aikido an.

Um diesen Umstand näher zu erläutern, müssen noch einmal die Ziele des Wado Ryu klar herausgestellt werden:

  • die Bewegungen sollen möglichst effektiv sein
  • es sollten keine strategisch sinnlosen Bewegungen durchgeführt werden
  • alle Bewegungen sollten möglichst gleichzeitig erfolgen
  • man legt Wert, auf das Ausweichen aus der Angriffsrichtung des Gegners und den Konter unter  Ausnutzung dessen Vorwärtsbewegung
  • die Bewegungen sollten ohne großen, eigenen Kraftaufwand durchgeführt werden

Um diese Ziele zu erreichen, muss man Kompromisse in der Schönheit und Eleganz der ausgeführten Techniken eingehen. Der Stand in dieser Stilrichtung ist allgemein deutlich höher als zum Beispiel im Shotokan-Karate. Der Grund hierfür liegt zum einen in der körperlichen Konstitution seines Erfinders Hironori Otsuka, zum anderen sicher auch in den vorher genannten Zielen der Stilrichtung.

Martin Tauscher - ehem. Stilrichtungsreferent Wado-Ryu

 


 

Wado-Ryu Kata

Es gibt 9 Kata in dieser ursprünglichen Reihenfolge

Alle anderen Kata sind erst wesentlich später dazugekommen

Pinan 1-5 Wanshu
Naihanchi Bassai
Kushanku Jitte
Seishan Jihon
Chinto Niseishi
  Rohei
  Betshurin


Pinan Shodan bis Godan

(Funakoshi: Heian)

Pinan bedeutet "Frieden", "Ruhe" oder "Friedvoller Geist". Der Schöpfer dieser Grundkata war Yasutsune ltosu. Alle Heian-Kata beginnen und enden mit Uke, welches Demut ausdrücken soll und werden dem Shorin zugeordnet. Die jeweilige Kata wird für folgende Gürtelfarben als Prüfungskata verlangt:

gelb.gif orange.gif Pinan Nidan gruen.gif blau.gif Pinan Sandan lila.gif braun.gif Pinan Godan
orange.gif gruen.gif Pinan Shodan blau.gif lila.gif Pinan Yodan



Naihanchi
(Funakoshi: Tekki)

Naihanchi bedeutet "Seitwärtskämpfen", "Eisenreiter" oder "Eisenpferd" 
und ist dem Shorei zuzuordnen. Sie ist Prüfungskata für 3. Kyu und 2. Kyu braun.gif


Kushanku

Die Kata sind dem Shorin zuzuordnen. Als Schöpfer werden Meister Azato oder 
Ku shanku genannt. 
Mehrere Techniken aus ihr verwendete ltosu für die Pinan-Kata.
Verteidigung und Angriff gegen 8 Gegner. 
Kushanku war eine der bevorzugten Kata von Funakoshi.
Sie ist Prüfungskata für 2. Kyu und 1. Kyu braun.gif


Chinto

(Funakoshi: Gankaku)

"Kranich auf den Felsen steht" oder "Kämpfer gegen Osten" bedeutet der Name.
Der Schöpfer war Meister Itosu oder Matsumora dem Gründer des Toman-te.
Dies ist eine alte und wichtige Kata, die das Gleichgewicht halten lehrt.
Sie gilt als schwierigste Kata und ist Prüfungskata für 1. Kyu braun.gif


Seishan

(Funakoshi: Hangetsu)

Der Name bedeutet "13 Hände" oder später "Halbmond". 
Die Kata stammt aus Naha-te und dem Shorei; als Schöpfer wird 
Meister Matzumura (Meister Azatos) genannt. Sie ist eine sehr wichtige Atmungskata.


Wanshu
(Funakoshi: Enpi)

Der Name bedeutet "Flug der Schwalbe". Der Schöpfer der Kata war Meister Wanshu. 
Diese Kata stammt aus der Region Toman und gehört zum Shorin.


Bassai
(Okinawa: Oyadomari Passai)

Der Name bedeutet "Sturm auf die Festung" oder "Die Mauern zerstören". 
Der Schöpfer war Meister Itosu oder eine Gruppe um Oyadomari. 
Die Kata gehören zum Shorin.
Es existieren viele Variationen in verschiedenen Ryu.


Jitte

 

Der Name bedeutet "Tempelhand" und in Japan "10 Hände". Die Kata stammt aus der Toman Region und der Shorei-Schule. Schöpfer war Meister Gusukuma (Meister Azatos). Die Kata beinhaltet Abwehrtechniken gegen Bo und ist für Fortgeschrittene.



Jihon
(Früher: Jion-Ji)

  Der Name meint "Tempelklang" oder "Liebe und Güte". Die Kata stammt aus dem Jion-Tempel in China und der Shorei-Schule und wurde von der Toman Region aus verbreitet. Diese typische Shotokan Kata hat Meister Gusukuma (MeisterAzatos) als Schöpfer.



Niseishi
(Funakoshi: Nijushiho)

24 Schritte bedeutet der Name. Sie entstammt der Niigaki-Schule und 
der Schöpfer war wahrscheinlich Meister Aragaki-Mabuni.



Rohei

Der Name bedeutet "Version eines weißen Reihers" oder "Heller Spiegel". 
Der Schöpfer war Meister Funakoshi. Sie beinhaltet eine Abwehr gegen Bo. 
Die Kata besteht aus 34 Bewegungen, 
ist für Fortgeschrittene und von durchschnittliche Schwierigkeit.
Dauer ca. 75 Sekunden.

Stiloffenes Karate (SOK)

Das Prüfungsprogramm für die offene Stilrichtung ist ein neuer Entwurf, mit dem verschiedene Zielgruppen und Entwicklungsstufen (Kinder-Erwachsene) im Deutschen Karate Verband berücksichtigt werden. Es bietet die Möglichkeit der Differenzierung, durch ein Kinderprüfungsprogramm, auf der Grundlage des "Multimedia-Karate"und ein Erwachsenenprüfungsprogramm mit einem Pflichtteil und mehreren Wahlteilen.

Im stilrichtungsübergreifenendem Prüfungsprogramm für Jugendliche und Erwachsene wird die Kata als grundlegendes Element im Karate betrachtet. Das Üben der Kata dient zum Erlernen der zentralen Bewegungs- und Technikmuster. Die Wahlteile ergänzen dieses wichtige Element, um den heutigen Anforderungen, die an unseren Sport gestellt werden, gerecht zu werden. Hierzu gehört ein methodischer sinnvoller langfristiger Aufbau im Kumite, der eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme im Wettkampfsport ist, ebenso wie die Selbstverteidigung, die als weiteres wichtiges Element des Karate wieder in das Prüfungsprogramm hinzugenommen wurde. Hier wurde auf eine sinnvolle Abfolge von festgelegten zu freien Angriffen und von einfachen zu komplexen Aufgaben geachtet.

Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil mi der Vorführung der Kata und Techniken aus der Kata in Kihonform. Im Anschluss daran muss ein Wahlteil gezeigt werden. Dieser wird in der Unterstufe vom trainer festgelegt. In der Mittelstufe bestimmt der Prüfling in Absprache mit dem Trainer den Wahlteil. In der Oberstufe legt der Prüfling den Wahlteil selbst fest.

Zur Dan - Prüfung kann der Prüfling einen Partner mitbringen!
Gegebenenfalls sind die Techniken erst langsam und dann schnell zu zeigen!